Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtrundfahrten
- Vertragsabschluß
Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Kauf des Stadtrundfahrten-Tickets oder den Erwerb eines Vouchers durch unsere Vertragspartner. - Leistung
Eine Stadtrundfahrt in Berlin nach dem aktuellen Stand. - Abweichen von der Leistung
Für Abweichungen von der Route der Stadtrundfahrt, Verspätungen oder Fahrtabbrüche aufgrund von Ereignissen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, übernimmt der Unternehmer keine Haftung. - Fahrpreise und Abfahrtzeiten
Lt. Fahrplan bzw. Aushang. - Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises, sofern die Fahrt aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu verantworten hat, nicht angetreten wird. - Beförderung
Zustieg / Wiedereinstieg nur im Rahmen freier Plätze möglich. Sitzplatzreservierung und -garantie ist ausgeschlossen. - Partner
Eventuelle Reklamationen durch den Erwerb von Tickets, Eintrittskarten oder Voucher unserer Partner sind direkt an diese zu richten. Erstattungen erfolgen nicht durch das Unternehmen, sondern von den jeweiligen Partnern. Der Unternehmer haftet nicht für Leistungsstörung durch diese Firmen. - Sonstiges
Auf den Bussen herrscht generelles Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Eis in den Fahrzeugen ist untersagt. Das Stehen in den Doppeldecker- und Cabriolet-Bussen ist auf dem Oberdeck verboten. Der Busfahrer und der Stadtbilderklärer sind im Auftrag des Unternehmens berechtigt, die Beförderung auszuschließen, wenn der Kunde den Bus mutwillig beschädigt oder verunreinigt. Die hier entstehenden Kosten für Reparatur und / oder Reinigung gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso ist eine Beförderung ausgeschlossen, wenn der Kunde durch den Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln die Sicherheit des Betriebes des Busses und die anderer Fahrgäste gefährdet. Hunde, die als gefährliche Hunde gem. dem Berliner Gesetz über das Halten und Führen von Hunden gelten, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Tickets sind nicht an Dritte übertragbar.
- Vertragsabschluß
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietomnibusse im Reise- und Gelegenheitsverkehr
- Vertragsabschluß
Angebote des Unternehmers sind freibleibend. Die Erteilung des Auftrags durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Eine vertragliche Bindung kommt durch Annahme und die schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Unternehmer zustande. - Leistungsinhalt
Der Unternehmer ist nur für die im Auftrag vereinbarten Leistungen verantwortlich. Für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, ist der Unternehmer lediglich als Mittler anzusehen. - Änderungen durch den Unternehmer, durch Dritte oder durch höhere Gewalt
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von der Auftragsbestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht wider Treu und Glauben von dem Unternehmer herbeigeführt werden, sind gestattet. - Leistungsänderungen
- Vertragsabschluß
- Änderungen auf Kundenwunsch
Änderungen auf Wunsch des Kunden, nach Fahrtantritt (Fahrtstrecke / -dauer) sind nur möglich, wenn die betrieblichen Belange und die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Änderungswünsche und daraus resultierende Preisänderungen hat der Kunde dem Busfahrer auf seiner Bestätigungskopie zu unterschreiben.
- Fahrpreise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei dem Abschluss des Vertrages vereinbarten Preise. Für Wartezeiten, die der Kunde zu verantworten hat, erheben wir je Fahrzeug und Stunde € 25,00 zzgl. des gültigen MwSt.-Satzes.
Die Zahlungsbedingungen legt der Unternehmer fest, und teilt sie dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mit. Der Mehrpreis durch erhöhten Leistungsumfang ist von dem Kunden zu zahlen.
- Fahrpreise und Zahlungsbedingungen
- Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
- Tritt der Kunde vor Fahrtantritt von dem Vertrag zurück, wird durch den Rücktritt der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarten Vergütungen nicht berührt. Anstelle der vollen Vergütung kann der Unternehmer auch eine Rücktrittspauschale erheben. Diese staffelt sich wie folgt:
* vier Wochen vor Fahrtantritt – 5 % des Gesamtpreises
* drei Wochen vor Fahrtantritt – 15% des Gesamtpreises
* zwei Wochen vor Fahrtantritt – 35% des Gesamtpreises
* eine Woche vor Fahrtantritt – 50% des Gesamtpreises
* am Fahrttag – 100%
- Tritt der Kunde vor Fahrtantritt von dem Vertrag zurück, wird durch den Rücktritt der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarten Vergütungen nicht berührt. Anstelle der vollen Vergütung kann der Unternehmer auch eine Rücktrittspauschale erheben. Diese staffelt sich wie folgt:
- Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Fahrtantritt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Leistungserbringung unmöglich machen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so ist der Unternehmer berechtigt, eine den Umständen nach angemessene Vergütung für die bereits erbrachte Leistung bzw. für die zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringende Leistung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren, dem Unternehmen entstandenen Schadens ist nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn Dritte Leistungsträger betroffen sind.
- Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
- Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer
In folgenden Fällen ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder während der Fahrt von diesem zurückzutreten:- wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen
- bei Kündigung durch den Unternehmer nach Antritt der Fahrt, ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung durch das Unternehmen unmöglich machen Aufwendungen, die der Unternehmer aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer
- Verhalten der Fahrgäste
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Im Auftrag des Unternehmers ist der Busfahrer berechtigt, Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist oder der Kunde den Bus mutwillig beschädigt oder verunreinigt. Daraus entstehende Mehrkosten für Reparatur oder Reinigung gehen zu Lasten des Kunden.
- Verhalten der Fahrgäste
- Haftung des Unternehmens
Grundsätzlich haftet der Unternehmer im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Haftung des Unternehmens ist für den Kunden insgesamt auf die Höhe des in Ziff. 4 vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden durch den Fahrgast nicht grob fahrlässig oder mutwillig oder vorsätzlich herbeigeführt wird. Der Unternehmer haftet nicht für Leistungsstörung von Fremdfirmen.
- Haftung des Unternehmens
- Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
- Erfüllungsort
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB’s hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.